Laut Düngeverordnung (DVO) muss der Stickstoff aus der organischen Düngung mit einer in der DVO festgelegten Mindesteffizienz angerechnet werden. Diese Mindesteffizienz ist für die verschiedenen Düngegruppen unterschiedlich (siehe unten stehende Tabelle)
Die DVO schreibt weiterhin vor, dass die ausgebrachte NH4-N Menge anzurechnen ist, falls diese den Wert Gesamt-Stickstoff * Mindesteffizienz übersteigt.
Yara Plan weißt im Programm für jede organische Düngung drei Stickstoffwerte aus
Gesamt-N |
Der Gesamt-Stickstoff, der mit der organischen Düngung ausgebracht wird |
NH4-N |
Der Ammonium-Stickstoff, der mit der organischen Düngung ausgebracht wird |
anrechenb. Gesamt-N (DVO) | Der Gesamt-Stickstoff, der mit der organischen Düngung ausgebracht wird, multipliziert mit der Mindesteffizienz nach DVO |
Der höhere der beiden Werte „NH4-N“ und „anrechenb. Gesamt-N (DVO)“ wird in der Nährstoffbedarfsberechnung angerechnet