Die Flächenangaben werden zur Berechnung der Grobfutterverluste benötigt.
Laut Düngeverordnung dürfen für Grünland 25% und für Feldfutter 15% Futterverluste angerechnet werden.
Die Flächenangaben werden zur Berechnung der Grobfutterverluste benötigt.
Laut Düngeverordnung dürfen für Grünland 25% und für Feldfutter 15% Futterverluste angerechnet werden.